Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Versicherte erhalten diese Altersrente, wenn sie mindestens das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben.

Auf die erforderlichen 25 Jahre mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage werden auch Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn des Anpassungsgeldes eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann darüber hinaus nur beansprucht werden, wenn die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.

Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze von 60 Jahren schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Anhebung der Altersgrenze

Versicherte

Geburtsjahr

Geburtsmonat

Anhebung

um Monate

auf Alter Jahrauf Alter Monat
1952 Januar1601
1952 Februar2602
1952 März3603
1952 April4604
1952 Mai5605
1952 Juni - Dezember6606
19537607
19548608
19559609
1956106010
1957116011
195812610
195914612
196016614
196118616
196220618
1963226110
196424620

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben weiterhin Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Für Versicherte, die vor dem 01.01.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen erhalten haben, wird die Altersgrenze von 60 Jahren ebenfalls nicht angehoben.


Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

01.10.2010