Rente und Scheidung
Scheiden tut weh. Wenn Ehepaare auseinander gehen, geht es nicht nur um Trennungsschmerz. Auch die gemeinsam erarbeiteten Werte müssen gerecht untereinander aufgeteilt werden. Das ist nicht nur Sache der Paare selbst. Darum kümmert sich auch das Familiengericht im so genannten Versorgungsausgleich.
Die folgenden Hinweise beziehen sich nicht nur auf eine Scheidung, sondern gelten sinngemäß auch für die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ziel des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich wird von dem Grundsatz geleitet, dass in der Ehezeit Versorgungsanrechte gemeinsam erworben wurden und daher zwischen den geschiedenen Ehegatten gleichmäßig aufzuteilen sind. Neben Sachwerten und Vermögenswerten werden daher ebenso Versorgungsansprüche aufgeteilt - darunter auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Neuregelung des Versorgungsausgleichs ab 1. September 2009
Den Versorgungsausgleich gibt es bereits seit dem 1. Juli 1977. Zum 1. September 2009 wurde das Recht des Versorgungsausgleichs neu gestaltet. Entscheidungen, die noch nach dem bisherigen Recht getroffen wurden, gelten jedoch weiterhin. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf das ab dem 1. September 2009 geltende Recht.
In den Versorgungsausgleich einzubeziehende Anrechte
In den Versorgungsausgleich werden sämtliche Anwartschaften auf laufende Versorgungen einbezogen, die im In- oder Ausland bestehen.
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Durchführung des Versorgungsausgleichs
Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht.Der Versorgungsausgleich wird vorrangig durch interne Teilung geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine externe Teilung, ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder ein schuldrechtlicher Ausgleich in Betracht.
Mehr Information zum Thema: "Durchführung des Versorgungsausgleichs"
Entscheidung über den Versorgungsausgleich
Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Familiengericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Das Verfahren wird zusammen mit dem Scheidungsverfahren durchgeführt.
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Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
Durch einen Versorgungsausgleich vermindern sich bei dem ausgleichspflichtigen Ehegatten die Anrechte. Bei dem ausgleichsberechtigten Ehegatten erhöhen sich seine bestehenden Anrechte oder es wird ein neues Anrecht begründet.
Mehr Information zum Thema: "Auswirkungen des Versorgungsausgleichs"
Anpassungsregelungen
Es gibt Anpassungsregelungen, wie etwa wegen Unfall, Ivalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze oder aber den Tod der ausgleichsberechtigten Person.
Mehr Information zum Thema: "Anpassungsregelungen"
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
05.11.2010









